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AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag
(AGBH 8.1)

I. GELTUNGSBEREICH

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels „Stadtplatz23 GmbH & Co. KG“ (nachfolgend „Hotel“ genannt). (Hotelaufnahmevertrag). Sie gelten nicht für Pauschalreisen im Sinne des § 651a* BGB. Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.

  2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei das Recht zur Kündigung gemäß § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird.

  3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

  4. Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer im Sinne von §§ 13, 14 BGB.

  5. Im Rahmen jeglicher telefonischen Anfragen an das Hotel akzeptiert der Kunde die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Hotels.

II. VERTRAGSABSCHLUSS

  1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Es steht dem Hotel frei, eine schriftliche Buchungsbestätigung zu erstellen. Erfolgt die Buchung über die hoteleigene Website, kommt der Vertrag über Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig buchen“ zustande. Schlägt bei einer Online-Buchung die Zahlung fehl, kommt hiermit kein Vertrag zustande.

  2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet der Kunde dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Dritten als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

  3. Vor Abschluss einer telefonischen Buchung, Stornierung oder Datenänderung erfolgt ein nochmaliger mündlicher Datenabgleich. Dieser Datenabgleich sowie die daraus ggf. resultierende Buchung, Stornierung oder Datenänderung sind für den Kunden verbindlich und werden mit Abschluss des mündlichen Datenabgleichs anerkannt.

III. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG

  1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Ausnahmen: sind höhere Gewalt und nachweislich nicht vom Hotel verschuldete Ausfälle.

  2. In den Zeiträumen bestimmter regionaler Veranstaltungen, insbesondere in der Zeit des Gäuboden Volksfestes, werden Saisonzuschläge erhoben, welche bei Buchung eines Zimmers verbindlichen Charakter haben.

  3. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden.

  4. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht des Gasts selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.

  5. Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – binnen vierzehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen.

  6. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. Zudem kann das Hotel im Verzugsfalle eine Gebühr in Höhe von 10,00 EUR pro Mahnschreiben geltend machen. Dem Hotel bleiben der Nachweis und die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten.

  7. Wenn der Kunde im Buchungsverlauf ggf. die Möglichkeit der Angabe von außervertraglichen Sonderwünschen hat, so haben diese stets unverbindlichen Charakter. Der Gast hat keinen Anspruch darauf, dass das Hotel diesen außervertraglichen Sonderwünschen nachkommt.

  8. Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.

  9. Der vereinbarte Preis ist mit Erbringung der Leistung, spätestens jedoch am Abreisetag, fällig und zu zahlen. Der Gast kann den Rechnungsbetrag vor Ort im Hotel bezahlen. Akzeptierte Zahlungsmöglichkeiten vor Ort: Bargeld, EC-Karte, Kreditkarte, Paypal.

  10. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.

  11. In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

  12. Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.5 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.5 und/oder Ziffer 3.6 geleistet wurde.

  13. Für Schäden, die Kunden während ihres Aufenthaltes zu verantworten haben und die erst nach deren Abreise durch das Hotel festgestellt werden, können dem Kunden nachträglich die hierfür entstandenen Kosten in Rechnung gestellt werden.

  14. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.

  15. Die Rechnungsstellung des Hotels erfolgt vor Ort in Papierform. Storno-, Ausfall-, Voraus- und Debitoren-Rechnungen werden elektronisch als PDF-Datei per E-Mail versandt. Eine Papierrechnung kann vom Kunden angefordert werden, die pauschalen Kosten für Verpackung und Versand in Höhe von € 2,50 pro Vorgang sind von jenem zu tragen.

IV. RÜCKTRITT /KÜNDIGUNG („STORNIERUNG“) DES KUNDEN
NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES HOTELS („NO SHOW “)

  1. Eine einseitige Lösung des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde oder ein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht besteht.

  2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er dieses nicht bis zum vereinbarten Termin gegenüber dem Hotel in Textform ausübt.

  3. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen und besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 80% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

  4. Eine kostenfreie Stornierung des gebuchten Zimmers ist bis zu 24 Stunden vor Anreise möglich. Erfolgt die Stornierung nicht innerhalb dieses Zeitraumes werden die Zimmerpreise wie in Punkt 3. beschrieben in Rechnung gestellt. Diese Regelung betrifft ebenfalls die Verkürzung eines bereits gebuchten Aufenthaltes - wird die Verkürzung des Buchungszeitraumes nicht bis spätestens 24 Stunden vor Anreise schriftlich mitgeteilt, so erfolgt eine Berechnung des Zimmerpreises für den kompletten Zeitraum wie in Punkt 3. beschreiben.

V. RÜCKTRITT DES HOTELS

  1. Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.

  2. Wird eine vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

  3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden (wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein); das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist; der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist; ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 2. vorliegt.

  4. Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. Sollte bei einem Rücktritt nach vorstehender Ziffer 2. oder 3. ein Schadensersatzanspruch des Hotels gegen den Kunden bestehen, so kann das Hotel diesen pauschalieren. Die Ziffer 4.3 gilt in diesem Fall entsprechend.

VI. ZIMMERBEREITSTELLUNG, - ÜBERGABE UND – RÜCKGABE

  1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

  2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

  3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 (16:00 Uhr) Uhr 50% des vollen Logispreises (Preis gemäß Preisverzeichnis) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90%.(100 %) Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist. Darüber hinaus bleiben dem Hotel der Nachweis und die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten.

VII. HAFTUNG UND VERJÄHRUNG

  1. Für schuldhaft oder fahrlässig verursachte Schäden am Inventar des Hotels oder grobe Verunreinigungen haftet der Kunde. Die aus der Beseitigung grober Verunreinigung oder Schäden resultierenden Kosten, sind direkt vor Ort zu begleichen oder werden nachträglich in Rechnung gestellt, sofern dem Hotel entstandene Kosten z. B. für Feuerwehr- oder andere Rettungseinsätze durch Dritte in Rechnung gestellt wurden. Dies gilt auch für Verunreinigung oder Schäden, von denen erst nach Abreise des Kunden Kenntnis erlangt wurde.

  2. Das Rauchen ist in allen Bereichen des Hotels strengstens untersagt. Im Falle eines Verstoßes berechnet das Hotel dem Verursacher die notwendigen Renovierungskosten bzw. erweiterten Reinigungskosten in eigenem Ermessen, jedoch mindestens in der Höhe einer Zimmerrate pro Nacht. Gleiches gilt für das Manipulieren von Rauchwarnmeldern oder das unbefugte Öffnen von Notfalltüren. Das Hotel behält sich das Recht vor, einen höheren Schaden geltend zu machen, wenn dem Hotel z. B. ein Feuerwehreinsatz in Rechnung gestellt wird oder ein durch unerlaubtes Rauchen resultierender Brand Schaden am Hoteleigentum verursacht hat.

  3. Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen.

  4. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten, sowie alle Störungen bzw. Schäden dem Hotel unverzüglich mitzuteilen.

  5. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. der §§ 701 ff. BGB. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes. Sofern der Kunde Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel.

  6. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer VII.3.

  7. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Hieraus etwaige entstehende Schadenersatzansprüche sind, außer bei Nachweis grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Seiten des Hotels, ausgeschlossen.

  8. Nachrichten für die Kunden werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel kann nach vorheriger Absprache mit dem Kunden die Annahme, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung von Post und Warensendungen übernehmen. Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer VII. 3.

  9. Alle Ansprüche des Kunden bzw. des Dritten gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist im Sinne von § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche gegen das Hotel verjähren jedoch kenntnisabhängig spätestens in drei Jahren, kenntnisunabhängig spätestens in zehn Jahren ab der Pflichtverletzung. Diese Verjährungsverkürzungen gelten nicht:
    • bei Ansprüchen, die auf Verursachung durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hotels (auch seiner Erfüllungsgehilfen) beruhen.
    • bei fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
    Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden gelten die verkürzten Verjährungsfristen nicht bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf.

VIII. Datenschutz

  1. Der Datenschutz unterliegt den Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und Telemediengesetzes (TMG). Für die Vertragsabwicklung kann es zur Erhebung, Speicherung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Gastes kommen. Personenbezogene Daten werden nur zur bestimmungsgemäßen Ausführung des Vertrags genutzt. Der Gast erklärt sich mit der Nutzung seiner personenbezogenen Daten für vorgenannte Zwecke sowie für Marketingmaßnamen und Befragungen zur Qualitätssicherung des Hotels einverstanden.

IX. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.

  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.

  3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Bogen. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.

  4. Das Hotel kann wahlweise den Kunden aber auch am Sitz des Kunden verklagen. Dasselbe gilt jeweils bei Kunden, die nicht unter Satz 1 fallen, wenn sie ihren Sitz oder Wohnsitz nicht in einem Mitgliedsstaat der EU haben.

  5. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts sowie des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

  6. Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist das Hotel darauf hin, dass die Europäische Union eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten („OS-Plattform“) eingerichtet hat: http://ec.europa.eu/consumers/odr/

  7. Die Stadtplatz23 GmbH & Co. KG distanziert sich ausdrücklich und in jeder Hinsicht von Diskriminierung, Fremdenfeindlichkeit Radikalismus, und Gewalt und behält sich dementsprechend das Recht vor, Personen, denen diese Distanz fehlt, nicht zu beherbergen.

  8. Diese AGB wurden in Anlehnung an die Empfehlungen des Hotelverband Deutschland (IHA) e. V. erstellt. Sollten einzelne Bestimmungen für diesen Hotelaufnahmevertrag nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht gefährdet. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: Juni 2024